Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sandri Photography
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sandri Photography
Stand: September 2026
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen und fotografischen Leistungen von Sandri Photography sowie für die daraus entstehenden Vertragsverhältnisse. Nachfolgend werden Sandri Photography als „Fotografin“ und die buchende Person als „Kunde“ bezeichnet.
1.2 Die AGB gelten insbesondere für Fotoshootings, Hochzeitsreportagen, Mini- und Aktionsshootings, Veranstaltungen sowie damit zusammenhängende fotografische Leistungen.
1.3 Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses vereinbarte Fassung dieser AGB.
1.4 Der Kunde erhält vor bzw. bei Vertragsschluss die Möglichkeit, diese AGB einzusehen. Sie werden Bestandteil des Vertrages, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre wirksame Einbeziehung erfüllt sind.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fotografin und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Buchung
2.1 Buchungen können insbesondere persönlich, telefonisch, über WhatsApp, Instagram, Facebook, per E-Mail oder über andere vereinbarte Kommunikationswege erfolgen. Für reguläre Shootings ist kein gesonderter schriftlicher Vertrag erforderlich.
2.2 Ein angefragter bzw. bestätigter Termin wird grundsätzlich bis zum Ende des auf die Terminabsprache folgenden Tages vorläufig reserviert. Geht die vereinbarte Zahlung bis dahin nicht ein, kann die Fotografin den Termin wieder freigeben.
2.3 Die Buchung wird mit Eingang der vereinbarten Zahlung verbindlich. Bei regulären Shootings beträgt diese grundsätzlich 50 % des vereinbarten Preises. Mini- und Aktionsshootings werden grundsätzlich vollständig im Voraus bezahlt. Bei Hochzeiten beträgt die Zahlung zur verbindlichen Buchung grundsätzlich 50 %. Abweichende Regelungen im jeweiligen Angebot oder aufgrund einer individuellen Vereinbarung bleiben möglich.
2.4 Vor der verbindlichen Buchung erhält der Kunde die Möglichkeit, die geltenden AGB einzusehen.
2.5 Art und Umfang der gebuchten Leistung richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung. Hierzu gehören insbesondere Shootingart, Preis, gegebenenfalls vereinbarte Dauer, Anzahl enthaltener bearbeiteter Bilder sowie vereinbarte Zusatzleistungen.
2.6 Bei Hochzeiten oder größeren Aufträgen kann zusätzlich ein gesonderter schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Individuell vereinbarte Regelungen haben Vorrang.
3. Preise, Zahlung und Anzahlung
3.1 Es gilt der bei der Buchung vereinbarte Preis. Zusatzleistungen und zusätzliche Bilder werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung berechnet.
3.2 Bei regulären Shootings sind grundsätzlich 50 % des vereinbarten Preises zur verbindlichen Buchung zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens am Tag des Shootings fällig.
3.3 Mini- und Aktionsshootings werden grundsätzlich vollständig im Voraus bezahlt, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.
3.4 Bei Hochzeiten werden grundsätzlich 50 % zur verbindlichen Buchung gezahlt. Der verbleibende Betrag ist spätestens am Tag der Hochzeit fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3.5 Zahlungen können per Überweisung, PayPal oder bar erfolgen. Bei Überweisung muss der jeweilige Betrag rechtzeitig auf dem vereinbarten Konto eingegangen sein. Ein noch offener Restbetrag kann am Shootingtag bar oder über einen zuvor vereinbarten Zahlungsweg beglichen werden.
3.6 Die Übergabe bzw. endgültige Bereitstellung der geschuldeten Bilder oder sonstigen Endprodukte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung aller für den jeweiligen Auftrag fälligen Beträge.
3.7 Werden zusätzliche kostenpflichtige Bilder oder Bearbeitungen ausgewählt, beginnt deren Bearbeitung grundsätzlich nach Eingang der hierfür vereinbarten Zahlung.
3.8 Liegt die vereinbarte Shootinglocation außerhalb eines Radius von 15 km, werden Fahrtkosten in Höhe von 0,80 € pro gefahrenem Kilometer für die gesamte Hin- und Rückfahrt berechnet. Der Kunde wird vor der Buchung über anfallende Fahrtkosten informiert.
3.9 Bei einer berechtigten Terminverschiebung bleibt eine bereits geleistete Zahlung bestehen und wird vollständig auf den vereinbarten Ersatztermin angerechnet.
3.10 Bei ausstehenden Zahlungen kann die Fotografin eine Zahlungserinnerung versenden. Die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug bleiben unberührt.
3.11 Die Fotografin nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.
4. Terminverschiebung durch den Kunden
4.1 Bei einem triftigen Grund kann ein vereinbarter Shootingtermin verschoben werden. Hierzu zählen insbesondere Krankheit, die Erkrankung eines Kindes, ein Unfall, ein Todesfall in der Familie oder vergleichbare unvorhersehbare und erhebliche Umstände.
4.2 Bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung kann eine Terminverschiebung auch am Tag des Shootings erfolgen. Der Kunde soll die Fotografin so früh wie unter den Umständen möglich informieren. Ein ärztliches Attest ist grundsätzlich nicht erforderlich.
4.3 Bereits geleistete Zahlungen bleiben bei einer berechtigten Terminverschiebung bestehen und werden vollständig auf den Ersatztermin angerechnet.
4.4 Bei Outdoor-Shootings entscheidet die Fotografin, ob die Wetterbedingungen für die geplante Durchführung geeignet sind. Ist dies nicht der Fall, kann ein Ersatztermin vereinbart oder – sofern Shootingart und Verfügbarkeit dies zulassen – nach Absprache auf das Studio ausgewichen werden.
4.5 Für tatsächliche Erkrankungen oder wetterbedingte Verschiebungen besteht grundsätzlich keine feste Höchstzahl an Terminverschiebungen.
4.6 Rein persönliche Planänderungen oder Freizeitplanungen gelten grundsätzlich nicht als triftiger Grund. Eine kurzfristige endgültige Absage ohne triftigen Grund richtet sich nach Ziffer 5.
5. Stornierung und Nichterscheinen durch den Kunden
5.1 Eine endgültige Absage liegt vor, wenn der Kunde den Auftrag nicht lediglich aus einem triftigen Grund verschieben, sondern endgültig nicht mehr durchführen möchte. Eine berechtigte Terminverschiebung gemäß Ziffer 4 gilt nicht als endgültige Stornierung.
5.2 Bei einer endgültigen Stornierung mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin können 20 % des vereinbarten Gesamtpreises als pauschalierter Ausgleich berechnet werden. Bereits geleistete Zahlungen werden hierauf angerechnet; darüber hinaus gezahlte Beträge werden zurückerstattet.
5.3 Alternativ kann nach Absprache der bereits gezahlte Betrag in voller Höhe als Wertguthaben bei Sandri Fotografie bestehen bleiben. Dieses Guthaben ist nicht an die ursprünglich gebuchte Shootingart gebunden. Bei einer späteren Buchung gelten die dann aktuellen Preise; ein gegebenenfalls entstehender Differenzbetrag ist vom Kunden zu zahlen.
5.4 Erfolgt eine endgültige Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne triftigen Grund, können 30 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet werden. Auch in diesem Fall kann nach Absprache anstelle der Stornierungsregelung der bereits gezahlte Betrag in voller Höhe als Wertguthaben bestehen bleiben.
5.5 Erscheint der Kunde ohne vorherige Mitteilung und ohne triftigen Grund nicht zum vereinbarten Termin, können 50 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet werden. Bereits geleistete Zahlungen werden hierauf angerechnet. Ein darüber hinaus gezahlter Betrag wird zurückerstattet. Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch darauf, die Zahlung stattdessen in ein Wertguthaben umzuwandeln.
5.6 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Fotografin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine erfolgreiche anderweitige Vergabe des Termins wird bei der Berechnung berücksichtigt. Der Fotografin bleibt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
6. Verspätung und Ablauf des Shootings
6.1 Bei Shootings mit ausdrücklich festgelegter Dauer beginnt die vereinbarte Shootingzeit zum vereinbarten Termin. Eine vom Kunden verursachte Verspätung verkürzt grundsätzlich die verbleibende Shootingzeit. Soweit der anschließende Terminplan dies ermöglicht, kann die Fotografin die Zeit freiwillig verlängern; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6.2 Führt eine erhebliche Verspätung bei einem zeitlich begrenzten Shooting dazu, dass das Shooting nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden kann, gelten bei einer vom Kunden zu vertretenden Verspätung ohne triftigen Grund die Regelungen zur kurzfristigen Stornierung. Bei einem triftigen Grund kann ein Ersatztermin vereinbart werden.
6.3 Können aufgrund einer Verspätung weniger Motive oder Aufnahmen umgesetzt werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Preisreduzierung oder Rückerstattung.
6.4 Bei regulären Shootings besteht keine feste Shootingdauer, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der zeitliche Umfang richtet sich nach Art und Umfang des gebuchten Shootings. Bei Neugeborenen- und Babyshootings wird der Ablauf zusätzlich an die Bedürfnisse des Kindes angepasst.
6.5 Beendet der Kunde ein begonnenes Shooting auf eigenen Wunsch vorzeitig, bleibt der vereinbarte Preis grundsätzlich geschuldet. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6.6 Zusätzliche Sets oder Outfits können nach Absprache gegen den jeweils vereinbarten Aufpreis hinzugebucht werden.
6.7 Sollen zusätzliche, ursprünglich nicht vereinbarte Personen fotografiert werden, ist dies vorher bzw. während des Shootings mit der Fotografin abzustimmen. Eine Erweiterung ist möglich, soweit sie organisatorisch umsetzbar ist. Eventuelle Mehrkosten werden vorher vereinbart.
7. Krankheit, Notfälle und höhere Gewalt
7.1 Kann die Fotografin einen Termin aufgrund eigener Erkrankung oder eines anderen unvorhersehbaren persönlichen Ausfalls nicht wahrnehmen, wird grundsätzlich ein Ersatztermin vereinbart. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig auf diesen Termin angerechnet.
7.2 Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder aufgrund der Art des Auftrags nicht mehr sinnvoll, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.
7.3 Bei Hochzeiten und anderen nicht ohne Weiteres wiederholbaren Ereignissen können ergänzende oder abweichende individuelle Vereinbarungen getroffen werden, beispielsweise hinsichtlich eines möglichen Ersatzfotografen.
7.4 Kann ein Shooting aufgrund höherer Gewalt oder anderer von keiner Vertragspartei zu vertretender unvorhersehbarer Umstände nicht stattfinden, wird grundsätzlich ein Ersatztermin vereinbart. Hierzu können insbesondere extreme Wetterereignisse, behördliche Einschränkungen, Unfälle oder erhebliche Ausfälle der erforderlichen Infrastruktur gehören.
7.5 Ist auch in diesen Fällen ein Ersatztermin nicht möglich oder nicht mehr sinnvoll, werden Zahlungen für den nicht erbrachten Teil der Leistung zurückerstattet.
7.6 Muss ein bereits begonnenes Shooting aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses abgebrochen werden und konnte die vereinbarte Leistung noch nicht im Wesentlichen erbracht werden, kann ein kostenfreier Ersatztermin vereinbart werden. Ist dies nicht möglich oder sinnvoll, wird für den nicht erbrachten Teil eine angemessene Lösung vereinbart. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7.7 Kosten des Kunden für Anreise, Unterkunft, Styling, Make-up, Kleidung oder sonstige Leistungen Dritter werden grundsätzlich nicht übernommen, soweit keine gesetzliche Haftung der Fotografin besteht.
8. Outdoor-Shootings und Location
8.1 Bei Outdoor-Shootings entscheidet die Fotografin unter Berücksichtigung der aktuellen und zu erwartenden Wetterbedingungen, ob das Shooting wie geplant durchgeführt werden kann.
Die Entscheidung erfolgt insbesondere im Hinblick auf die fotografischen Bedingungen, die Sicherheit der Beteiligten und den Schutz der Fotoausrüstung.
8.2 Hält die Fotografin die Wetterbedingungen für ungeeignet, kann das Shooting auf einen Ersatztermin verschoben werden. Sofern Art des Shootings und Verfügbarkeit dies zulassen, kann nach Absprache alternativ im Studio fotografiert werden.
Die Entscheidung, ob ein Outdoor-Shooting unter den gegebenen Bedingungen fotografisch und organisatorisch sinnvoll durchgeführt werden kann, liegt bei der Fotografin.
8.3 Die Location kann vom Kunden vorgeschlagen, von der Fotografin empfohlen oder gemeinsam ausgewählt werden.
8.4 Wünscht der Kunde eine bestimmte Location, ist vorab abzuklären, ob dort Fotoaufnahmen zulässig und gegebenenfalls Genehmigungen erforderlich sind. Entstehen aufgrund der gewünschten Location Eintrittsgelder, Nutzungsgebühren, Kosten einer Fotogenehmigung oder vergleichbare Zusatzkosten, trägt diese der Kunde.
8.5 Ist dem Kunden vor dem Shooting bekannt, dass die vereinbarte Location nicht zugänglich ist oder dort keine Fotoaufnahmen möglich sind, soll er die Fotografin möglichst frühzeitig informieren.
Stellt sich erst vor Ort heraus, dass die Location nicht genutzt werden kann, kann nach Absprache auf eine geeignete alternative Location am selben Ort oder in unmittelbarer Umgebung ausgewichen werden, sofern hierdurch keine zusätzliche Anfahrt erforderlich wird. Ist keine geeignete Alternative verfügbar, kann ein Ersatztermin vereinbart werden.
8.6 Bei Outdoor-Shootings kann kein bestimmter Zustand der Location oder natürlichen Umgebung garantiert werden. Jahreszeitliche Veränderungen, Vegetation, Wetterfolgen, Baustellen, Veranstaltungen, Menschenaufkommen, gemähte Grünflächen oder andere nicht beeinflussbare Umstände stellen für sich allein keinen Mangel der fotografischen Leistung dar.
8.7 Ändern sich die Wetterbedingungen während eines begonnenen Outdoor-Shootings erheblich, kann die Fotografin das Shooting unterbrechen oder beenden. Konnte die vereinbarte Leistung dadurch noch nicht im Wesentlichen erbracht werden, kann für den noch ausstehenden Teil ein Ersatztermin vereinbart werden.
9. Durchführung des Shootings und Mitwirkung des Kunden
9.1 Die Fotografin übernimmt die fotografische Gestaltung und Anleitung während des Shootings. Der Kunde wird gebeten, den für die Durchführung erforderlichen Anweisungen zu folgen.
Eigene Ideen, Wünsche und Motivvorschläge des Kunden sind ausdrücklich willkommen und können im Rahmen der gebuchten Leistung sowie der fotografischen und tatsächlichen Möglichkeiten eingebracht werden.
9.2 Bei Shootings mit Kindern kann nicht gewährleistet werden, dass ein Kind bestimmte Posen, Gesichtsausdrücke, Blickrichtungen oder gewünschte Verhaltensweisen zeigt. Die Fotografin arbeitet mit der Mitwirkung und dem Verhalten, das das Kind während des Shootings zeigt.
Eltern bzw. begleitende Erziehungsberechtigte können und sollen hierbei angemessen unterstützen. Können bestimmte Motive aufgrund fehlender Mitwirkung des Kindes nicht umgesetzt werden, stellt dies grundsätzlich keinen Mangel dar.
9.3 Bei Neugeborenen- und Babyshootings richtet sich der Ablauf nach den individuellen Bedürfnissen und dem Wohlbefinden des Kindes. Bestimmte Schlafphasen, Posen oder Gesichtsausdrücke können nicht garantiert werden.
Ist die Durchführung aufgrund anhaltenden Weinens oder Unwohlseins des Kindes nicht sinnvoll möglich, kann nach Absprache kostenfrei ein Ersatztermin vereinbart werden.
9.4 Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, gewünschte Kleidung, Schuhe und persönliche Gegenstände mitzubringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.5 Von der Fotografin bereitgestellte Requisiten, Kleidungsstücke, Hintergründe, Leinwände, Möbel sowie sonstige Studio- und Fotoausstattung sind sorgfältig zu behandeln.
Verursacht der Kunde, eine seinem Verantwortungsbereich zuzurechnende Person oder ein mitgebrachtes Tier schuldhaft eine Beschädigung, gelten die gesetzlichen Schadensersatzregelungen.
9.6 Für mitgebrachte persönliche Gegenstände übernimmt die Fotografin keine Verwahrungspflicht. Für Verlust oder Beschädigung haftet sie nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9.7 Bei Shootings mit Tieren ist der Tierhalter bzw. die verantwortliche Begleitperson für die Beaufsichtigung und Kontrolle des Tieres verantwortlich. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass vom Tier keine vermeidbare Gefahr für Personen, andere Tiere, Studioeinrichtung oder Fotoausrüstung ausgeht.
Bei Shootings im Studio versichert der Kunde, dass das mitgebrachte Tier stubenrein ist.
Bestimmte Posen, Blickrichtungen oder Verhaltensweisen eines Tieres können nicht garantiert werden.
9.8 Eigene Foto- oder Videoaufnahmen durch den Kunden oder Begleitpersonen während des Shootings sind nach vorheriger Absprache mit der Fotografin möglich.
10. Bildauswahl, Online-Galerie und Speicherung
10.1 Nach dem Shooting stellt die Fotografin dem Kunden grundsätzlich innerhalb von etwa 2 bis 3 Tagen eine persönliche Online-Galerie, derzeit über PicDrop, zur Verfügung. Die darin enthaltenen Bilder sind zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich noch unbearbeitet.
Bei außergewöhnlich hohem Arbeitsaufkommen oder unvorhersehbaren Umständen kann sich die Bereitstellung angemessen verzögern.
10.2 Die Online-Galerie wird grundsätzlich für folgende Zeiträume bereitgestellt:
- Mini- und Aktionsshootings: 3 Monate
- reguläre Shootings: 6 Monate
- Hochzeiten: 12 Monate
Die Frist beginnt mit der erstmaligen Bereitstellung der Galerie.
10.3 Der Kunde markiert innerhalb der Galerie seine gewünschte Bildauswahl. Nach Abschluss der Auswahl muss er der Fotografin ausdrücklich mitteilen, dass die Auswahl endgültig abgeschlossen ist.
Erst nach dieser Mitteilung beginnt die finale Bearbeitung.
10.4 Bei Shootings mit mehreren beteiligten Personen erfolgt die Kommunikation über den buchenden Kunden bzw. eine von den Beteiligten bestimmte Person. Teilt diese Person mit, dass die Auswahl abgeschlossen ist, darf die Fotografin davon ausgehen, dass die Auswahl verbindlich ist.
10.5 Eine Änderung einer bereits als endgültig bestätigten Auswahl ist nur nach Absprache möglich. Wurde mit der Bearbeitung bereits begonnen und entsteht zusätzlicher Aufwand, können nach vorheriger Absprache zusätzliche Kosten berechnet werden.
10.6 Nach Ablauf der jeweiligen Galeriefrist kann die Online-Galerie ohne weitere Ankündigung gelöscht bzw. deaktiviert werden.
Sind die erforderlichen Dateien noch vorhanden, kann die Galerie auf Wunsch gegen eine Aufwandspauschale von 10 € erneut bereitgestellt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nur, soweit die Dateien noch vorhanden sind.
10.7 Die Fotografin bewahrt die im Zusammenhang mit einem Shooting entstandenen Bilddateien grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren auf. Eine dauerhafte Verfügbarkeit oder Wiederherstellbarkeit wird jedoch nicht garantiert.
10.8 Nach Bereitstellung bzw. Übergabe der erworbenen oder im Angebot enthaltenen Bilddateien ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, diese rechtzeitig herunterzuladen und dauerhaft zu sichern. Die Online-Galerie stellt keine dauerhafte Cloud- oder Datensicherung dar.
10.9 Sind unbearbeitete Bilddateien Bestandteil des gebuchten Angebots, werden diese grundsätzlich direkt über die Online-Galerie zur Verfügung gestellt und können dort heruntergeladen und im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden. Gleichzeitig kann der Kunde dort die Bilder markieren, die final bearbeitet werden sollen.
Sind unbearbeitete Dateien bei einem bestimmten Angebot oder einer Aktion nicht Bestandteil der gebuchten Leistung, dienen die bereitgestellten Vorschaudateien ausschließlich der Bildauswahl. Sie dürfen ohne Zustimmung der Fotografin nicht heruntergeladen, durch Screenshots oder Bildschirmaufnahmen gespeichert, veröffentlicht, vervielfältigt oder anderweitig verwendet werden.
Die Bereitstellung unbearbeiteter Bilder begründet keinen Anspruch auf eine kostenlose Bearbeitung weiterer Bilder über die vereinbarte Anzahl hinaus.
11. Bildbearbeitung und Bearbeitungszeit
11.1 Die Bearbeitung beginnt grundsätzlich erst, nachdem der Kunde seine endgültige Bildauswahl mitgeteilt hat und sämtliche hierfür fälligen Zahlungen vollständig eingegangen sind.
11.2 Die übliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 bis 4 Wochen. Dies gilt auch für Mini- und Aktionsshootings, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben wurde.
Bei außergewöhnlich hohem Arbeitsaufkommen, Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umständen kann sich die Bearbeitungszeit angemessen verlängern. Die genannten Zeiten sind grundsätzlich ungefähre Zeitangaben und keine garantierten Fertigstellungstermine, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11.3 Bei Hochzeitsreportagen beträgt die übliche Bearbeitungszeit je nach Paket und Umfang etwa 4 bis 8 Wochen.
11.4 Die Bildbearbeitung erfolgt im persönlichen fotografischen und bildbearbeiterischen Stil der Fotografin, wie er insbesondere anhand ihres Portfolios und ihrer bisherigen Arbeiten erkennbar ist.
Subjektive Geschmacksabweichungen hinsichtlich Bildstil, Farbgebung, Kontrast oder Bildwirkung stellen für sich allein keinen Mangel dar.
11.5 Die reguläre Bildbearbeitung umfasst eine natürliche fotografische Optimierung. Hierzu können insbesondere Anpassungen von Belichtung, Farben, Kontrast, Bildausschnitt und eine natürliche Hautretusche gehören.
Kleine, vorübergehende Hautunreinheiten können entfernt oder reduziert werden. Außergewöhnliche oder umfangreiche Retuschen sind nicht Bestandteil der regulären Bearbeitung.
11.6 Dauerhafte persönliche Merkmale wie Narben, Muttermale, Sommersprossen, Falten oder Tattoos werden grundsätzlich nicht ohne ausdrücklichen Wunsch des Kunden entfernt oder wesentlich verändert.
11.7 Veränderungen der natürlichen Körperform oder erhebliche Veränderungen des persönlichen Erscheinungsbildes, beispielsweise digitales Verschlanken oder umfangreiche Beauty-Retuschen, gehören nicht zum regulären Leistungsumfang. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
11.8 Nachträgliche Änderungswünsche nach Fertigstellung sind nach Absprache möglich, soweit sie von der Fotografin angeboten und technisch bzw. gestalterisch umgesetzt werden können. Eventuelle Mehrkosten richten sich nach dem zusätzlichen Aufwand und werden vorab abgestimmt. Gesetzliche Rechte bei tatsächlich mangelhafter Leistung bleiben unberührt.
11.9 Fertig bearbeitete Bilder dürfen nicht nachträglich durch Filter, Farbveränderungen, Retuschen oder andere gestalterische Bearbeitungen verändert werden. Erforderliche technische Anpassungen, insbesondere ein Zuschnitt für die jeweilige Verwendung, bleiben zulässig, sofern der wesentliche fotografische Charakter nicht verändert wird.
11.10 Ein Anspruch auf Herausgabe von RAW-Dateien oder sonstigen nicht vereinbarten Ausgangs- oder Arbeitsdateien besteht nicht. Unbearbeitete JPEG-Dateien können abhängig vom gebuchten Angebot Bestandteil der Leistung sein.
12. Bildwirkung, Reklamationen und Anzahl der Aufnahmen
12.1 Die fotografische Gestaltung und Bearbeitung erfolgen im persönlichen und dem Kunden grundsätzlich bekannten Stil der Fotografin.
Subjektives Nichtgefallen hinsichtlich Bildwirkung, Posing, Farbgebung, Bildstil oder des eigenen Erscheinungsbildes stellt grundsätzlich keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde.
12.2 Für Umstände aus dem persönlichen Verantwortungsbereich des Kunden, insbesondere Kleidung, Frisur, Make-up oder das eigene Erscheinungsbild, übernimmt die Fotografin keine Gewähr. Sie kann unterstützende Hinweise geben, ist jedoch nicht dafür verantwortlich, sämtliche äußerlichen Details bei jeder Aufnahme zu kontrollieren.
12.3 Nicht vollständig vermeidbare Einflüsse wie Reflexionen auf Brillengläsern, einzelne Haare im Gesicht, Wind, Bewegungen, Blinzeln oder spontanes Verhalten von Kindern, Babys oder Tieren stellen für sich allein keinen Mangel dar.
12.4 Soweit unbearbeitete Dateien Bestandteil des Angebots sind, handelt es sich um Aufnahmen aus dem gesamten Shootingablauf. Nicht jede unbearbeitete Aufnahme entspricht daher technisch oder gestalterisch dem Qualitätsstand eines ausgewählten und final bearbeiteten Bildes.
Insbesondere können Serienaufnahmen Bewegungen, geschlossene Augen, unterschiedliche Gesichtsausdrücke, abweichende Schärfe oder vergleichbare natürliche Aufnahmesituationen enthalten.
12.5 Die Anzahl der während eines Shootings entstehenden Aufnahmen kann je nach Art und Verlauf des Shootings, Motiv, Anzahl der beteiligten Personen und deren Mitwirkung erheblich variieren.
Eine bestimmte Anzahl insgesamt aufgenommener oder unbearbeiteter Bilder wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Maßgeblich für die Anzahl final bearbeiteter Bilder ist der gebuchte bzw. zusätzlich vereinbarte Leistungsumfang.
12.6 Farben, Helligkeit, Kontrast und Bildwirkung können auf unterschiedlichen Smartphones, Monitoren und Displays verschieden dargestellt werden.
Ebenso können Druckprodukte abhängig von Druckdienstleister, Papier, Druckverfahren und Farbwiedergabe von der digitalen Darstellung abweichen. Für durch fremde Geräte oder externe Druckdienstleister verursachte Abweichungen übernimmt die Fotografin keine Gewähr.
12.7 Liegt tatsächlich ein von der Fotografin zu vertretender Mangel der vereinbarten Leistung vor, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde wird gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
13. Urheberrecht und Nutzungsrechte
13.1 Das Urheberrecht an den von der Fotografin erstellten Fotografien verbleibt bei der Fotografin. Mit der Übergabe bzw. Bereitstellung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte. Das Urheberrecht selbst wird nicht übertragen.
13.2 Der Kunde darf die ihm im Rahmen des gebuchten Angebots überlassenen Bilder zeitlich und räumlich grundsätzlich frei nutzen. Dies umfasst insbesondere private Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Abzüge sowie Veröffentlichungen im Internet, auf Social-Media-Plattformen und in Messenger-Diensten.
Die Bilder dürfen außerdem an Familienangehörige, Freunde oder andere Personen weitergegeben und von diesen entsprechend genutzt und veröffentlicht werden.
13.3 Die überlassenen Bilder dürfen grundsätzlich auch für gewerbliche oder sonstige öffentliche Zwecke verwendet werden, beispielsweise auf gewerblichen Social-Media-Profilen, Webseiten, Flyern, in Vereinsmedien, Presseveröffentlichungen oder Wettbewerben.
13.4 Nicht gestattet ist ohne vorherige Zustimmung der Fotografin der eigenständige Verkauf der Fotografien als solche, die entgeltliche Weiterlizenzierung, die kommerzielle Verwertung über Bildagenturen oder eine vergleichbare entgeltliche Weitergabe der Bildrechte an Dritte.
13.5 Sind unbearbeitete Bilddateien Bestandteil des Angebots und wurden diese dem Kunden zur Nutzung überlassen, gelten die eingeräumten Nutzungsrechte grundsätzlich auch für diese Dateien.
13.6 Fertig bearbeitete Bilder dürfen nicht durch Filter, Farbveränderungen, Retuschen oder andere gestalterische Bildbearbeitungen verändert werden. Ein erforderlicher Zuschnitt oder eine vergleichbare technische Anpassung ist zulässig, solange der wesentliche fotografische Charakter nicht verändert wird.
Auch unbearbeitete Bilddateien, die Bestandteil des gebuchten Angebots sind, dürfen grundsätzlich in der von der Fotografin bereitgestellten Form genutzt und veröffentlicht werden. Eine eigene nachträgliche Bearbeitung, insbesondere durch Filter, Farbveränderungen oder Retuschen, ist nur nach vorheriger Absprache mit der Fotografin zulässig.
13.7 Eine Verpflichtung zur Namensnennung oder Markierung der Fotografin besteht nicht. Die Fotografin freut sich jedoch über eine freiwillige Nennung oder Verlinkung von Sandri Fotografie bei Veröffentlichungen.
14. Veröffentlichung durch die Fotografin
14.1 Eine Veröffentlichung von Bildern, auf denen Kunden oder andere Personen erkennbar sind, erfolgt grundsätzlich nur, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde.
Die Einwilligung ist grundsätzlich freiwillig. Eine Ablehnung hat keine Auswirkungen auf die regulär gebuchte fotografische Leistung.
Abweichendes kann gelten, wenn bei einer besonderen Aktion, einem Gewinnspiel, einem Model-Shooting oder einem vergleichbaren Angebot die Bereitschaft zur Veröffentlichung bereits vor Teilnahme ausdrücklich als Voraussetzung vereinbart wurde.
14.2 Die Zustimmung zur Veröffentlichung wird grundsätzlich gesondert von diesen AGB eingeholt, beispielsweise vor dem Shooting oder über eine separate Veröffentlichungsfreigabe. Diese AGB allein stellen keine automatische Einwilligung zur Veröffentlichung von Personenaufnahmen dar.
14.3 Soweit von der Einwilligung umfasst, darf die Fotografin freigegebene Bilder zur Präsentation ihrer Arbeit und zur Eigenwerbung insbesondere auf Instagram, Facebook, ihrer Webseite, im WhatsApp-Status und WhatsApp-Kanal sowie für bezahlte Social-Media-Werbung verwenden.
Eine Verwendung für gedruckte Werbemittel, insbesondere Flyer, erfolgt nach gesonderter Absprache.
14.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, entscheidet die Fotografin selbst, welche geeigneten Bilder aus dem freigegebenen Shooting veröffentlicht werden. Eine erneute Freigabe jedes einzelnen Bildes ist nicht erforderlich.
14.5 Bei einzelnen Angeboten kann für eine freiwillig erteilte Veröffentlichungsfreigabe ein zusätzlicher Bonus, beispielsweise in Form zusätzlicher bearbeiteter Bilder, vereinbart werden.
Ein späterer Widerruf führt nicht dazu, dass ein bereits gewährter Bonus nachträglich berechnet oder zurückgefordert wird.
14.6 Bei Veröffentlichungen von Bildern minderjähriger Personen muss die erforderliche Einwilligung durch eine hierzu berechtigte Person erteilt werden. Wer eine Freigabe für einen Minderjährigen erteilt, bestätigt, hierzu berechtigt zu sein.
Soweit aufgrund von Alter und Einsichtsfähigkeit zusätzlich die Zustimmung des Minderjährigen erforderlich ist, wird diese berücksichtigt. Äußert ein einsichtsfähiges Kind oder ein Jugendlicher ausdrücklich, dass eine Veröffentlichung nicht gewünscht ist, wird dieser Wunsch respektiert.
14.7 Sind mehrere Personen erkennbar auf einem Bild abgebildet, erfolgt eine Veröffentlichung nur, soweit die erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Eine nachträgliche Unkenntlichmachung einzelner Personen zur Ermöglichung einer Veröffentlichung ist nicht geschuldet.
14.8 Die Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich ohne Angabe des vollständigen Namens der abgebildeten Person. Eine Namensnennung erfolgt nur, wenn dies entsprechend gestattet bzw. vereinbart wurde.
14.9 Eine erteilte Einwilligung gilt grundsätzlich zeitlich unbefristet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sie kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Nach einem Widerruf entfernt die Fotografin die betreffenden Bilder aus ihren eigenen digitalen Veröffentlichungen, soweit dies technisch und tatsächlich möglich und zumutbar ist.
Bereits erfolgte Veröffentlichungen können insbesondere dann nicht vollständig rückgängig gemacht werden, wenn Inhalte bereits von Dritten geteilt, gespeichert oder weiterverbreitet wurden. Bereits hergestellte oder ausgegebene Druckerzeugnisse müssen aufgrund eines späteren Widerrufs nicht zurückgerufen oder vernichtet werden, soweit keine gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
15. Gutscheine, Aktionen und Gewinnspiele
15.1 Wertgutscheine stellen ein Guthaben in Höhe des angegebenen Geldbetrages dar und können auf zukünftige fotografische Leistungen angerechnet werden.
Für die spätere Buchung gelten die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preise. Übersteigt der Preis der Leistung den Gutscheinwert, zahlt der Kunde die Differenz. Liegt der Preis darunter, bleibt das Restguthaben erhalten.
15.2 Unabhängig von gesetzlichen Verjährungsregelungen erklärt sich die Fotografin bereit, von ihr ausgestellte und noch nicht eingelöste Wertgutscheine grundsätzlich auch nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist freiwillig als Guthaben anzuerkennen, sofern das Guthaben nachvollziehbar und noch nicht eingelöst ist.
15.3 Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
15.4 Wertgutscheine sind grundsätzlich übertragbar. Kann ein Gutschein nicht mehr vorgelegt werden, kann eine Einlösung dennoch erfolgen, wenn anhand der Unterlagen eindeutig nachvollziehbar ist, dass er ausgestellt und noch nicht eingelöst wurde.
15.5 Gutscheine oder Angebote für eine ausdrücklich bestimmte fotografische Leistung oder Aktion stellen nicht automatisch einen Wertgutschein in Höhe des regulären Preises dieser Leistung dar. Es gelten die beim Erwerb bzw. bei Veröffentlichung mitgeteilten Aktionsbedingungen.
15.6 Für Aktionen, Aktionsgutscheine und Sonderangebote können besondere Buchungs- oder Einlösezeiträume gelten. Eine solche Begrenzung wird vor Erwerb bzw. Buchung mitgeteilt.
15.7 Für Aktionen können zusätzliche Bedingungen gelten, beispielsweise hinsichtlich verfügbarer Plätze, Shootingort, Teilnehmerzahl, Leistungsumfang oder enthaltener Bilder. Diese Bedingungen gelten ergänzend zu diesen AGB.
15.8 Gutscheine, Rabattaktionen, Sonderangebote und sonstige Preisnachlässe sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar, sofern dies nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
15.9 Gewinne aus Gewinnspielen können nicht bar ausgezahlt oder gegen einen Geldbetrag eingetauscht werden. Ein Gewinn kann grundsätzlich auf eine andere Person übertragen werden, sofern die jeweiligen Gewinnspielbedingungen nichts Abweichendes bestimmen.
15.10 Für Gewinnspiele können ergänzende Teilnahme- und Einlösebedingungen gelten, beispielsweise ein bestimmter Zeitraum, eine bestimmte Shootingart oder eine vorher ausdrücklich genannte Veröffentlichungsfreigabe.
15.11 Meldet sich ein ermittelter bzw. benachrichtigter Gewinner nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung, darf der Gewinn erneut vergeben und ein neuer Gewinner bestimmt werden, sofern in den jeweiligen Gewinnspielbedingungen nichts anderes angegeben wurde.
16. Haftung und Schäden
16.1 Die Fotografin haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
16.2 Gehen Bilddateien vor der vereinbarten Übergabe aufgrund eines von der Fotografin zu vertretenden Umstandes verloren oder werden unbrauchbar, wird – soweit möglich und sinnvoll – zunächst ein kostenfreies Ersatzshooting angeboten.
Ist eine Wiederholung insbesondere bei einem nicht wiederholbaren Ereignis nicht möglich oder sinnvoll, erfolgt eine angemessene Erstattung für den betroffenen, nicht erbrachten Teil der Leistung. Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Nach ordnungsgemäßer Bereitstellung der Bilder ist der Kunde für deren eigene dauerhafte Sicherung verantwortlich.
16.3 Für schuldhaft verursachte Schäden an Fotoausrüstung, Studioeinrichtung, Leinwänden, Requisiten oder sonstigem Eigentum der Fotografin gelten die gesetzlichen Schadensersatzregelungen. Ergänzend gilt Ziffer 9.5.
16.4 Bei Outdoor-Shootings können natürliche und örtliche Gegebenheiten wie unebener Boden, Nässe, Wurzeln oder Steine auftreten. Kunden und Begleitpersonen sind verpflichtet, auf die örtlichen Gegebenheiten sowie auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit der von ihnen beaufsichtigten Kinder und Tiere zu achten.
Die gesetzliche Haftung der Fotografin für von ihr zu vertretende Schäden bleibt unberührt.
16.5 Für vorübergehende technische Störungen oder Ausfälle externer Dienste und Plattformen haftet die Fotografin nicht, soweit diese außerhalb ihres Einfluss- und Verantwortungsbereichs liegen. Soweit erforderlich und zumutbar, wird eine alternative oder erneute Bereitstellung der betroffenen Bilddateien ermöglicht.
17. Datenschutz
17.1 Die Fotografin verarbeitet personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Auftrags, die Kundenkommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Hierzu können insbesondere Name, Kontaktdaten sowie Angaben gehören, die für Buchung, Zahlung und Ausstellung von Quittungen erforderlich sind.
17.2 Zur Kommunikation sowie zur Durchführung und Abwicklung fotografischer Aufträge können externe Kommunikationsdienste, Online-Galerien und weitere technische Dienstleister eingesetzt werden.
Personenbezogene Daten werden dabei nur im erforderlichen Umfang und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
17.3 Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die hiervon betroffenen Daten und Unterlagen für die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt.
Die Regelungen zur Aufbewahrung und Bereitstellung von Bilddateien gemäß Ziffer 10 bleiben hiervon unberührt.
17.4 Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Sandri Fotografie.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Für die Vertragsbeziehung zwischen der Fotografin und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
18.2 Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine hiervon abweichende Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur, soweit diese gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart wurde.
18.3 Für einen Auftrag gilt grundsätzlich die Fassung dieser AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages wirksam in die Vertragsbeziehung einbezogen wurde. Spätere Änderungen gelten nicht automatisch für bereits zuvor abgeschlossene Verträge.
18.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen Fotografin und Kunde haben Vorrang vor entgegenstehenden Regelungen dieser AGB.
18.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Stand: September 2026